Informationen zum Verständnis der Handhabung von Bar-Entnahmen
Die Inhaber / Inhaberinnen von Einzelunternehmen und Vollhafter einer Personengesellschaft entnehmen ihren Unternehmerlohn aus dem Ertrag (Gewinn, Jahresgewinn) ihres Unternehmens. Etwas anders sieht es bei Kommanditisten (haften nur mit ihrer Einlage) aus.
Während Inhaber / Inhaberinnen von Einzelunternehmen aus dem Gewinn zunächst eine Reihe von Leistungen aufwenden müssen, ehe sie ihren Unternehmerlohn entnehmen sollten, müssen die Gesellschafter einer Personengesellschaft noch differenzierter, nämlich nach den vorgegebenen gesetzlichen Grundlagen und darüber hinaus auch noch nach der vertraglichen Vereinbarung vorgehen.
Generell gilt für Einzelunternehmen:
- Gewinn (Jahresgewinn laut Bilanz mit GuV, EÜR)
- Steuern auf Einkommen und Ertrag (Einkommensteuer)
- Tilgung für Fremdkapital
- Bar-Entnahmen
- Entnahme-Anteile
- Rücklagen zur Eigenkapitalbildung
Rein übersichtlich dargestellt gilt für eine Personengesellschaft, dass die Vollhafter gemäß Gesetz und Vertrag entlohnt werden und Kommanditisten ihren Gewinnanteil erhalten. Beide Parteien zahlen Einkommensteuer. Mehr zu diesem spannenden Thema erfahren Sie im Seminar zur Betriebs-Jahresplanung.