Gesamtkostenverfahren, Umsatzkostenverfahren in GuV, BWA
Diese beiden handelsrechtlichen wie steuerrechtlichen Verfahren werden im Jahresabschluss (Monatsabschluss) angewandt: Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren.
Allerdings ist das Gesamtkostenverfahren meist weiter verbreitet als das Umsatzkostenverfahren. Beim Gesamtkostenverfahren werden die Bestandsveränderungen als Bestandserhöhungen, jeweils mit den Herstellkosten bewertet, den Erlösen zugerechnet, jedoch die Bestandsminderungen, ebenfalls mit den Herstellkosten bewertet, dem Aufwand.
Die Bestände selbst werden als Vermögenswerte (Umlaufvermögen) in der Bilanz erfasst.
- Jahresabschluss oder Monatsabschluss nach:
- Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren
- Gewinn- und Verlustrechnung GuV
- Bilanz (Vermögenswerte und Kapitalwerte als Aktiva und Passiva)
- Betriebswirtschaftliche Auswertung BWA
Weitere und genauere Details arbeiten wir im Seminar zur Betriebs-Jahresplanung aus. Ihr Kommen ist wichtig und zahlt sich rasch wieder aus.