Informationen zu Bestandsveränderungen: Aufwand, Erlöse in GuV
Beim Gesamtkostenverfahren (Gegensatz ist das Umsatzkostenverfahren im Jahresabschluss) werden die Bestandsveränderungen (jedoch nur die Veränderungen, nicht der Bestand) in der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) erfasst, als Bestandserhöhungen (Erlöse) und Bestandsminderungen (Aufwand):
- Bestandsveränderungen (Bestand wird in der Bilanz als Vermögen erfasst)
- Bestandserhöhungen (ist in der GuV ein Erlös)
- Bestandsminderungen (ist in der GuV ein Aufwand
- Bestandsveränderungen sind Aufwand oder Erlöse in der GuV
- Gewinn und Verlustrechnung – (Gesamtkostenverfahren: Bestandsveränderungen)
- der Bestand ist ein Vermögensposten (Umlaufvermögen) und geht in die Bilanz
- die Veränderungen sind Aufwand oder Erlöse und werden in der GuV erfasst
- das GuV-Konto fließt ins Eigenkapitalkonto, wird so auch in der Bilanz berücksichtigt.
Dieses Thema und andere wichtige Themen werden im Seminar zur Betriebs-Jahresplanung behandelt und besprochen. Die Teilnahme lohnt sich bestimmt. Der Aufwand amortisiert sich rasch wieder.