Fiskus zahlt für Handwerker und Dienstleistungen im Haushalt
Seit dem 01. Januar 2009 kann sich jeder Haushalt bis zu 1.200 Euro für Handwerker-Leistungen und haushaltsnahe Dienste vom Finanzamt zurückholen – abgekoppelt und damit unabhängig vom persönlichen Steuersatz (Steuerhöhe)! Der bisherige Satz von 600 Euro ist verdoppelt worden!
Handwerkerleistungen
- bis zu 1.200 Euro seit 01. 01. 2009 für Handwerker-Leistungen!
- 20% der Rechnungssumme sind von der Steuer direkt abziehbar!
- Rechnung als Beleg und per Banküberweisung bezahlt, nicht bar!
- begünstigt sind hier Lohn- und Fahrtkosten plus Mehrwertsteuer!
- nicht jedoch angesetzt werden dürfen alle Materialkosten!
- die Arbeiten müssen im oder am Haus durchgeführt werden!
- egal, ob Renovierung, Modernisierung, Sanierung, Reparatur!
- auch Waschmaschine, Herd, Fernseher, Computer!
- Nicht begünstigt ist der Werkstattbesuch mit dem Auto!
Dienstleistungen
- bis zu 4.000 Euro seit 01. 01. 2009 für Haushalts-Dienstleistungen!
- 20% der Rechnungssumme sind von der Steuer direkt abziehbar!
- Rechnung als Beleg und per Banküberweisung bezahlt, nicht bar!
- begünstigt sind hier Lohn- und Fahrtkosten plus Mehrwertsteuer!
- nicht jedoch angesetzt werden dürfen alle Materialkosten!
- die Arbeiten müssen auch im oder am Haus durchgeführt werden!
- putzen, Gartenarbeiten, Fenster putzen, Hausmeister-Leistungen!
- Mieter können die Posten der Nebenkosten-Abrechnung ansetzen!
Planen Sie ihre Akquisition mit gezielter Absatzförderung: jetzt und ohne Verzögerung!
Die Seminare zur
und zur zeigen Ihnen auf, wie Sie hierbei erfolgreich vorgehen sollten!Je ein 2-Tages-Seminar.
Lohnend für Handwerk, Dienste und Gewerbe!