Informationen / Formular - zur EÜR Einnahmenüberschussrechnung
Das anliegende Formular der finanzrechtlichen EÜR Einnahmenüberschussrechnung zur Gewinnermittlung von Kleingewerbetreibenden und Freiberuflern -
bis zu einem zulässigen Umsatz und / oder Ertrag - sollen Gründer und Unternehmen informieren.
Oberhalb dieser Grenzen besteht grundsätzliche Pflicht zur Erstellung einer Bilanz.
Das gezeigte EÜR-Formular ist bei dem örtlichen Finanzamt zu erhalten (Programm ELSTER). Zu empfehlen ist, über die eigene Information hinaus fachkundige Beratung (Steuerbüro) einzuholen.
Wer?
-
Kleingewerbetreibende
(nicht verwechseln mit der Kleinunternehmerschaft nach § 19 UStG!) - Freiberufler
Eine EÜR ist bis zu einem Umsatz von 250.000 Euro oder
einem Gewinn (Ertrag) bis 30.000 Euro zulässig. Darüber hinaus besteht Bilanzpflicht.
Wie?
- Betriebseinnahmen
- abzgl. Betriebsausgaben
- = Gewinn
nach dem Zu- und Abflussprinzip!
Betriebseinnahmen
sind alle Vermögenszuflüsse in Geld oder Geldeswert, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit erfolgen, insbesondere auch:
- vereinnahmte Umsatzsteuer
- vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer
Betriebsausgaben
sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, insbesondere auch:
- bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer)
- an das Finanzamt entrichtete Umsatzsteuer
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